ANWENDUNG

Wie kann Animal-Aided Design in Planungsprozesse integriert werden?

Animal-Aided Design kann für die Objektplanung, für städtebauliche Projekte und auf Ebene der Stadtplanung eingesetzt werden.

Im Rahmen der verschiedenen Maßstabsebenen kann Animal-Aided Design zur Planung von Maßnahmen für Tiere im städtischen Raum eingesetzt werden. Dabei kann es sich um Projekte im Wohnungsbau, zum Beispiel den Bau von Mehrfamilienhäusern, aber auch um die Planung von Gewerbeimmobilien handeln. Animal-Aided Design kann auch bei der Planung von öffentlichen Gebäuden wie z. B. Museen eingesetzt werden (siehe Beispiel Biotopia). Wichtig für die Planung mit Animal-Aided Design ist, dass die Entscheidung, für welche Zielarten Maßnahmen geplant werden sollen, in der ersten Planungsphase (HOAI Phasen 1 und 2) getroffen wird.

Die Methode Animal-Aided Design ist nicht nur für Neubauprojekte anwendbar, sondern kann auch für die Planung von tiergerechten Maßnahmen bei Sanierungsprojekten, wie z. B. bei der baulichen Anpassung an den Klimawandel oder Gebäudemodernisierungen, eingesetzt werden. Auch die Änderung der Pflege von Freiflächen im Wohnumfeld oder von öffentlichen Grünanlagen kann zur Schaffung von Habitatstrukturen für Zielarten genutzt werden – siehe dazu die Broschüre „Animal-Aided Design im Wohnumfeld“.

Animal-Aided Design kann auch auf kleineren räumlichen Maßstäben eingesetzt werden, zum Beispiel bei der Planung eines neuen Stadtteils oder eines Industriegebiets. Hier werden mit Hilfe von Animal-Aided Design Handlungskonzepte erarbeitet, welche Maßnahmen von Projektentwicklern für welche Tierarten umgesetzt werden sollen (siehe Projekt Schumacher-Quartier Flughafen Tegel, Berlin).

Auf städtebaulicher Ebene können mit Animal-Aided Design Maßnahmen für Zielarten so geplant werden, dass ausreichend große Populationen entstehen und die einzelnen Teilpopulationen sowohl untereinander als auch mit Populationen außerhalb der Stadt ausreichend vernetzt sind.

AAD-Projekt-Schumacher-Quartier-Berlin-Abb_7

Projekt
Anwendung der Methode AAD für das Schumacher Quartier in Berlin.

LIZENZIERUNG

Die Methode Animal-Aided Design (AAD) ist eine eingetragene Wortmarke und ein urheberrechtlich geschütztes Planungsinstrument, entwickelt von Studio Animal-Aided Design.

Inhalte wie Artenporträts, Planungsbausteine und methodische Werkzeuge dürfen nur mit Genehmigung genutzt werden. Dieses Lizenzmodell ermöglicht eine qualitätsgesicherte, partnerschaftliche und kontrollierte Nutzung.

PROJEKTBEZOGENE NUTZUNGSLIZENZ (EINZELNE INHALTE)

Zweck: Nutzung ausgewählter AAD-Inhalte (z. B. Artenporträts, Habitatprofile, Planungsbausteine) für ein konkretes Projekt.

  • Bedingungen: Nennung von Studio AAD (siehe unten); Keine Weitergabe an Dritte; Keine Publikation ohne vorherige schriftliche Freigabe
  • Umfang: Gilt für ein klar benanntes Projekt und eine definierte Anwendung
  • Vergütung: Pauschale Lizenzgebühr für ausgewählte Inhalte pro Projekt; Optional – zusätzlich Beratung nach Aufwand

PROJEKTBEZOGENE NUTZUNGSLIZENZ (GESAMTE METHODE)

Zweck: Anwendung der AAD-Methode (z. B. zur Entwicklung einer Biodiversitätsstrategie, DGNB-Zertifizierung oder kommunalen Planung) in einem konkreten Projekt.

  • Bedingungen: Nennung von Studio AAD als methodischer Partner; Abstimmung über methodisches Vorgehen (Feedbackschleife); nach Abschluss des Projekts erfolgt eine Qualitätssicherung durch Studio AAD. Die Lizenznehmer:innen reichen die relevanten Unterlagen zur Anwendung der Methode ein. Nach erfolgreicher Prüfung wird eine Zertifizierung der AAD-konformen Umsetzung ausgestellt. Optional: kurze Review-Phase oder methodische Begleitung
  • Umfang: Einmalige Nutzung im Rahmen eines Projekts
  • Vergütung: Projektabhängige Vergütung (nach Aufwand oder Pauschale)

PARTNERSCHAFTSLIZENZ (DAUERHAFTE ANWENDUNG)

Zweck: Wiederkehrende Nutzung der AAD-Methode und Inhalte durch Büros, Kommunen oder Institutionen.

  • Bedingungen: Nennung von Studio AAD („Used with permission from Studio AAD“); Einhaltung methodischer Grundprinzipien; Teilnahme am jährlichen Austausch- oder Reviewprozess
  • Umfang: Unbefristet, mit jährlicher Überprüfung und optionaler Verlängerung; Nutzung von AAD-Inhalten (z. B. Artenporträts, Methodenbausteine, Datenbank) in beliebig vielen Projekten
  • Qualitätssicherung: Jährliche Stichprobenprüfung durch Studio AAD (Einreichung eines Projekts zur Durchsicht); Möglichkeit zur Beratung, Nachschulung oder Weiterentwicklung
  • Vergütung: Jahresgebühr (abgestuft nach Projektanzahl und Bürogröße); Optional – rabattierte Pauschalen für einzelne Zusatzleistungen
  • Kündigung: Beidseitig mit dreimonatiger Frist; Fristlose Kündigung bei schwerwiegenden Verletzungen der Nutzungsbedingungen

NUTZUNGSBESCHRÄNKUNG (FÜR ALLE LIZENZTYPEN)

  • Die Bezeichnung „Animal-Aided Design“ darf nur verwendet werden, wenn die Anwendung in direkter Abstimmung mit Studio AAD erfolgt oder durch eine Lizenzvereinbarung gedeckt ist.
  • Die Inhalte von AAD dürfen nicht ohne schriftliche Zustimmung an Dritte weitergegeben, kopiert oder veröffentlicht werden.

PFLICHTFORMULIERUNG FÜR NENNUNG

Bei Verwendung der Inhalte ist folgende Formulierung verpflichtend – zweisprachig, je nach Kommunikationskontext

  • Deutsch: Basierend auf der Methode Animal-Aided Design (Studio Animal-Aided Design) – verwendet mit Genehmigung.
  • Englisch: Based on the methodology of Animal-Aided Design (Studio Animal-Aided Design, Germany) – used with permission.

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Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und beraten Sie gerne zur passenden Lizenzform.